Wer sind wir

Wir beraten in erster Linie Unternehmen und Privatpersonen, die die Errichtung einer Niederlassung in Deutschland beabsichtigen, begleiten sie dann rechtsberatend von der Gründung über das Forderungsmanagement bis zu einer etwaigen Auflösung und stehen ihnen gerichtlich wie außergerichtlich zur Seite.

Unser Leistungsspektrum umfaßt die Bearbeitung grenzüberschreitender Sachverhalte von der Wiege bis zur Bahre. Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern gewährleistet eine fachgerechte Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen, steuerrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten auch in Zusammenhang mit anderen Rechtsordnungen.

Als eine sich auf den deutsch-bulgarischen Rechtsverkehr konzentrierende Anwaltskanzlei helfen wir unseren Mandanten aus Bulgarien, die ihren Aufenthalt in Deutschland haben, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts, des Handels-und Gesellschaftsrechts, des Miet- und Immobilienrechts, des Erb- und Familienrechts, des Vertragsrechts, des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenrechts, des Steuerrechts. Mit unserer Erfahrung im Strafrecht sind wir für unsere Mandanten auch als Strafverteidger oder als Nebenklägervertreter tätig.

Auch deutschen oder anderen europäischen und außereuropäischen Unternehmen und Privatpersonen, die an dem Erwerb einer Immobilie in Bulgarien interessiert sind, stehen wir rechtsberatend zur Seite und unterstützen diese kompetent bei der Abwicklung der hierzu erforderlichen Rechtsgeschäfte und Transaktionen.

Die Vetragsgestaltung und die Vorbereitung von Unterlagen und Dokumenten kann in deutscher wie auch in bulgarischer Sprache erfolgen.