1. Abrechnung nach dem RVG: Die Rechtsanwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Dieses ist allerdings nicht zwingend. Die Vergütung der Anwaltstätigkeit kann auch individuell vereinbart werden.
2. Abrechnung nach Zeitaufwand: Die Abrechnung nach Zeitaufwand basiert auf unseren Stundensätzen. Die Vergütung wird nach angefangenen Viertelstunden berechnet. Für weitere Informationen können Sie uns gerne anrufen.
3. Monatspauschale: Bei einer Dauerleistung kann auch eine Monatspauschale vereinbart werden. Die Beratung wird in diesem Fall auf eine telefonische Auskunft beschränkt.
4. Pauschalhonorar: Ferner kann für eine bestimmte Leistung wie etwa die Erstellung von AGB ein Pauschalhonorar vereinbart werden.