Wir beraten unsere Mandanten vor und nach der Eheschließung, bei der Ehescheidung, zu Fragen des Unterhalts, in Sachen des elterlichen Sorgerechts und des Umgangsrechts, zu Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, zu Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Partnerschaft.